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Legasthenie / Dyskalkulie

Förderung durch Ergotherapie zu mehr Selbständigkeit bei Legasthenie und Dyskalkulie!

Unter Legasthenie versteht man spezifische Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben. Personen mit Legasthenie haben Schwierigkeiten, Buchstaben zu einem Wort zusammenzusetzen, beispielsweise aus H, U, N und D das Wort „Hund“ zu formen. Sie finden es auch herausfordernd, aus der Aussprache eines Wortes die korrekten Buchstaben zum Schreiben abzuleiten.

Noch vor wenigen Jahren wurde Legasthenie als Krankheit angesehen. Selbst heute ist Legasthenie im International Code of Diseases (ICD), dem weltweiten Verzeichnis der anerkannten Krankheiten, gelistet.

Aktuelle Erkenntnisse zu Legasthenie

Heute verstehen wir Legasthenie besser: Es ist keine Krankheit, sondern eine besondere Art des Denkens. Legastheniker haben oft eine ganzheitliche Denkweise, die ihnen in vielen Bereichen Vorteile bringt, in denen andere Schwierigkeiten haben. Bei gewöhnlichen Aufgaben wie Lesen und Schreiben können sie jedoch Hindernisse erleben. Glücklicherweise gibt es Lösungen für diese Herausforderungen!

Legasthenietraining nach der AFS Methode

Kinder mit Legasthenie oder LRS erleben oft emotionalen Stress und Angst vor dem Scheitern in der Schule, trotz zusätzlicher Übungsstunden und Nachhilfe. Unsere Ergotherapie und spezielles Legasthenie-Training zielen darauf ab, das Selbstwertgefühl und die Motivation der Kinder zu stärken.

AFS-Methodik und Sinneswahrnehmung

Die AFS-Methode untersucht, ob unterschiedliche Sinneswahrnehmungen der Grund für Schwierigkeiten beim Lesen, Schreiben und Rechnen sein könnten. Etwa 15% der Bevölkerung könnten eine differenzierte Wahrnehmung haben, was jedoch keine Störung oder Krankheit ist. Diese unterschiedliche Wahrnehmung kann allerdings den Umgang mit Symbolen, wie Buchstaben und Zahlen, erschweren.

Kombination aus Legasthenie- und Konzentrationstraining

Die Integration von Legasthenie-Training mit dem Marburger Konzentrationstraining kann sehr vorteilhaft sein. Es verbessert nicht nur die Konzentration, sondern auch das eigenverantwortliche Arbeiten und die allgemeine Motivation. Aus ergotherapeutischer Sicht ist diese kombinierte Herangehensweise sehr empfehlenswert für Kinder, die sowohl in der Schule als auch in ihrem persönlichen Leben bessere Ergebnisse erzielen möchten.

A wie Aufmerksamkeit: Dem Kind werden verschiedene Aufmerksamkeitsübungen angeboten. Es werden Techniken vermittelt, die dem Kind ermöglichen sollen, mit seinen Gedanken bei der Sache zu bleiben. 

F wie Funktion: Zu Beginn der Förderung wird ein spezielles Übungsprogramm zu den einzelnen Bereichen des Sinneswahrnehmungen durchgeführt. Hier ergeben sich bereits erste Hinweise darauf, wo das Kind eine spezielle Förderung benötigt.

S wie Symptom: Das Fördertraining beinhaltet das Üben an den konkreten Fehlern, der aktuelle Schulstoff wird berücksichtigt. Denn: Das Schreiben, Lesen und Rechnen lernt man eben nur durch, Schreiben, Lesen und Rechnen! 

In den meisten Fällen werden die Legasthenie- bzw. Dyskalkuliestunden privat bezahlt, da es nur unter bestimmten Umständen möglich ist eine Kostenerstattung zu bekommen.

Oft ist es bis zur Bewilligung ein sehr mühsamer Weg. Das Kind muss sehr viele Tests über sich ergehen lassen. Dennoch ist es einen Versuch wert, da die meisten Kinder über einen längeren Zeitraum zum Training kommen und sich die Kosten summieren. Ich versuche sie so gering wie möglich für Sie zu halten.

Am ehesten ist es möglich eine Kostenübernahme über die sogenannte Eingliederungshilfe zu bekommen. Nach §35a SGB  sind die Jugendämter für die Eingliederungshilfe für seelische behinderte Kinder und Jugendliche zuständig. Da Personen mit Legasthenie/Dyskalkulie sehr häufig von einer seelischen Behinderung bedroht sind, gehören sie in manchen Fällen zu diesem Kreis.

Der Antrag auf Übernahme der Therapiekosten muss vor Beginn des Legasthenie-/Dyskalkulietrainings gestellt werden, das heißt:

– Frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt vor der Therapie und Schilderung der Problemsituation

– Diagnostik in Form eines Gutachtens mit ICD-10-Diagnose durch einen Kinder-oder Jugendpsychiater oder einen Psychotherapeuten (möglichst das Jugendamt von beabsichtigter Diagnostik in Kenntnis setzten)

– Beantragung beim Jugendamt auf Eingliederungshilfe wegen seelischer Behinderung nach  §35a SGB. Nach §27 SGB kommt auch Hilfe durch das Jugendamt als Hilfe zur Erziehung in Betracht (der Weg über die Eingliederungshilfe hat aber Vorrang). Aufwendungen für die außerschulische Legasthenie-/Dyskalkulie-Therapie können beim Finanzamt als außergewöhnliche Belastung, gemäß §33 EStG, geltend gemacht werden.

Voraussetzung: Ein amtliches Gutachten muss 1. die Notwendigkeit der Behandlung nachweisen und 2. darlegen, dass die Legasthenie/Dyskalkulie im konkreten Fall eine Krankheit darstellt und die Behandlung zu ihrer Heilung oder Linderung notwendig ist.

Bei einer Legasthenie/LRS sind die betroffenen Kinder häufig mit einem starken und seelischen Leidensdruck behaftet. Die Angst Fehler zu machen, bei Klassenarbeiten Misserfolg zu haben, trotz Nachhilfe und vermehrtem häuslichem Üben, machen den seelischen Druck größer und größer

Legasthenie/Dyskalkulie/ LRS

Mit einem standardisiertem Testverfahren, dem AFS-Test, kann bei geringem Zeitaufwand eine eventuell vorhandene Legasthenie/Dyskalkulie festgestellt und kategorisiert werden.

Die Festellung beinhaltet:
  • Anamnese
  • AFS-Computertest (Dauer ca. 1 Stunde)
  • Analyse mehrerer Schreibproben
  • pädagogisches Gutachten

Training:
  • Legasthenie-und/oder Dyskalkulietraining im Einzelunterricht 1-2 x wöchentlich mit gelegentlichem Computereinsatz
  • individuell abgestimmtes Trainingsbuch mit gezielt ausgewählten Übungsblättern (angepasst an das Testergebnis den Schreibproben und der Anamnese), als Hausaufgaben, an denen das Kind mit Hilfe eines Erwachsenen täglich arbeitet.